Florian Seipl Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision
Personzentrierte Psychotherapie

„Es ist im Leben sehr selten, dass uns jemand zuhört und wirklich versteht, ohne gleich zu urteilen. Dies ist eine sehr eindringliche Erfahrung.“
Rogers, Ohio, 80er-Jahre

Was ist die Gesprächs­psycho­therapie?

Psychotherapie ist ein wissenschaftlich basiertes Heilverfahren, dass zum Ziel hat psychische Leidenszustände und bestehende Symptome zu heilen oder zu lindern, belastende Verhaltensweise zu ändern oder die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern. Die Gesprächspsychotherapie wurde von Carl R. Rogers begründet und ist im deutschsprachigen Raum auch unter Klientenzentrierte oder Personzentrierte Psychotherapie bekannt. Jeder Mensch hat ein unermessliches Potential zu Wachstum und Entfaltung in sich. Durch unterschiedliche Erfahrungen kann dieses Potential eingeschränkt oder blockiert sein. In einem Klima, das getragen ist von persönlicher Wertschätzung, Echtheit und Einfühlung, ist es möglich, Zugang zu diesem Potential zu finden, dem eigenen Erleben wieder Ausdruck zu verleihen, und als Person zu wachsen und zu reifen.

Absolute Wertschätzung und der Glaube an die positive Entwicklung der Persönlichkeit – das sind die grundlegenden Erkenntnisse des amerikanischen Psychologen Carl R. Rogers (1902 – 1987), dem Begründer des PZA. Was so selbstverständlich klingt, eröffnet der modernen Psychotherapie bis heute ganz neue Möglichkeiten: Rogers selbst hatte bei seiner Arbeit die Erfahrung gemacht, dass Hilfesuchende immer dann ihren eigenen Weg finden, wenn er als Berater nicht urteilte oder weise Ratschläge gab, sondern versuchte, die Sichtweise seines Gegenübers genau zu verstehen. Nicht er, sondern seine Klienten galten als Experten. Als Experten ihrer selbst.

Gesprächstherapie unterstützt bzw. hilft Ihnen

seelisches Leiden zu mildern
Depressionen, Zwänge und Ängste abzubauen
Psychosomatische Beschwerden, Suchtverhalten und andere Störungen zu überwinden
in Lebenskrisen und in Zeiten von Veränderung Orientierung und Sicherheit zu finden
in Situationen von innerer Leere, Sinnlosigkeit und Verzweiflung Zuversicht aufzubauen
in Phasen von Stress und Überforderung Ausgleich und Abgrenzung zu schaffen
bei Trennung, Krankheit, und Tod Hoffnung und neue Lebenspläne zu entwickeln
Beziehungsprobleme und Konflikte zu lösen
Ressourcen und eigene Stärken aufzuspüren
eigene Werte und Maßstäbe zu finden
„Ihr Körper weiß, in welche Richtung er gehen muss, ebenso, wie Sie wissen, auf welche Seite man ein schief hängendes Bild gerade rücken muss. Sobald das Bild so schief hängt, dass Sie es bemerken, ist es absolut ausgeschlossen, dass Sie das Bild noch schiefer hängen und das für gerade halten. Der Sinn für etwas, das falsch ist, bringt mit sich untrennbar einen Sinn für die Richtung, in der das Gute liegt.“

Ausbildungswerdegang

  • seit 2009 Fachsozialbetreuer für Behindertenbegleitung
  • seit 2010 Zertifizierter Gewaltpädagoge
  • seit 2014 lizensierter Hundetrainer
  • seit 2016 Zertifizierter Natur – und Wildnistrainer

Werdegang Psychotherapieausbildung

  • 2013 Abschluss Psychotherapeutisches Propädeutikum bei der ÖGWG
  • seit 2018 Fachspezifikum „Personzentrierte Psychotherapie“ bei der ÖGWG
  • seit Sepember 2019 Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision
  • seit 2018 Mitglied der ÖGWG
  • seit 2019 Mitglied des ÖBVP

Berufserfahrung

  • Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision beim Verein MoPäd
  • lang jährige Erfahrung als Sozialfachbetreuer Behindertenbegleitung im Institut Hartheim und im Diakoniewerk Gallneukirchen
  • Lehrkraft in der Erwachsenenbildung an der SoB Caritas Linz
  • Einzelbetreuung von Menschen mit Autismusspektrumsstörun

Verschwiegenheit

§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.

Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.